Mehr „Pfui“ als „Hui“: große Unterschiede bei der Barrierefreiheit von Haltestellen in den kreisangehörigen Kommunen – gesetzliche Vorgaben werden nicht eingehalten

Alle Haltestellen im ÖPNV müssten seit dem 1. Januar 2022 vollständig barrierefrei sein. Zuständig für den Ausbau sind die Kommunen.

Bushaltestellen am Busbahnhof in Wesel. Bild: SPD-Kreistagsfraktion Wesel

So sieht es § 8 Abs. 3 des Personenbeförderungsgesetzes vor. Die Kreisverwaltung beantwortete nun eine Anfrage der SPD-Fraktion zum Stand des barrierefreien Ausbaus von ÖPNV-Haltestellen im gesamten Kreisgebiet.

Nur ein Drittel der Haltestellen barrierefrei

Dr. Doris Beer, verkehrspolitische Sprecherin der SPD-Kreistagsfraktion. Bild: SPD-Kreistagsfraktion Wesel

Die Ergebnisse sind mehr als ernüchternd. Fast ein Jahr nach dem gesetzlichen Fristablauf erfüllt nur ein Drittel der Haltestellen im Kreis barrierefreie Standards. Spitzenreiter sind Dinslaken und Neukirchen-Vluyn, in denen 75% der Haltestellen barrierefrei ausgebaut sind. Die rote Laterne leuchtet in Hamminkeln und Schermbeck, Sonsbeck und Alpen. Dort sind zum Teil weniger als zehn Prozent der Haltestellen barrierefrei.

An mangelnden Fördermitteln könne es nicht liegen, meint unsere verkehrspolitische Sprecherin, Dr. Doris Beer. Der VRR übernähme im Rahmen eines Sonderprogramms bis 2024 sogar 100% der Umbaukosten. „Um den Ausbau barrierefreier Haltestellen im Kreis vorwärts zu bringen, haben wir kürzlich die sozialdemokratischen Verkehrs- und Planungsfachleute aus den Ratsfraktionen, Ortsvereinen und Stadtverbänden zu einem Austausch in unsere Mitmachzentrale nach Kamp-Lintfort eingeladen“, so Dr. Beer weiter.

Mehr Unterstützung für die kommunalen Behindertenbeauftragten vor Ort

Bernhard Krebs, stellv. Vors. der SPD-Ratsfraktion und ehrenamtl. Behindertenbeauftragter der Stadt Kamp-Lintfort. Bild: SPD Kreisverband Wesel

Dort berichtete Bernhard Krebs, ehrenamtlicher Behindertenbeauftragte der Stadt Kamp-Lintfort und stellvertretender Vorsitzender der SPD-Fraktion im Rat der Stadt Kamp-Lintfort, darüber, welche Anforderungen für eine barrierefreie Haltestelle gelten und wie eine Kommune den Ausbau systematisch und effizient angehen kann. So wurden in Kamp-Lintfort zunächst die Haltestellen an Senioreneinrichtungen, Arztpraxen und Krankenhäusern renoviert. Der Umbau der Haltestellen werde auch weiterhin mit jährlichen Ratsbeschlüssen kontinuierlich vorangebracht.

Die Teilnehmenden der Info-Veranstaltung nahmen eine Aufstellung der in Frage kommenden Förderprogramme mit. Dr. Beer: „Ich hoffe, diese Informationen unterstützen die kommunalen Gremien, damit der barrierefreie Ausbau der Haltestellen im gesamten Kreis Wesel beschleunigt wird und die kommunalen Behindertenbeauftragten in Zukunft mehr politische Unterstützung erfahren“.

 

Hintergrund:
§ 8 Abs. 3 Personenbeförderungsgesetz (PBefG) gibt vor, dass die Nahverkehrspläne die Belange der in ihrer Mobilität oder Sensorik eingeschränkten Menschen mit dem Ziel zu berücksichtigen haben, für die Nutzung des öffentlichen Personennahverkehrs bis zum 01.01.2022 eine vollständige Barrierefreiheit zu erreichen. Ausnahmen sind zulässig, sofern diese im jeweiligen Nahverkehrsplan (NVP) definiert werden, das heißt, wenn sie konkret benannt und begründet werden.

 

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