Übersicht

Ausschuss für Digitales, Nachhaltigkeit und Wirtschaftsförderung

§ 8 AUSSCHUSS FÜR DIGITALES, NACHHALTIGKEIT UND WIRTSCHAFTSFÖRDERUNG
(1) Der Ausschuss für Digitales, Nachhaltigkeit und Wirtschaftsförderung berät
1.
2.
Klimaschutz, Digitales, Wirtschaft und Tourismus sowie Umweltschutz soweit nicht die Zuständigkeit des Bau-, Grünflächen- und Umweltausschusses ge- geben ist
die Fachausschüsse in Angelegenheiten
a. b. c. d. e.
des Klimaschutzes und der Nachhaltigkeit in der Planung
Umsetzung der Energiewende
Vorgaben im Hochbaubereich im Sinne einer nachhaltigen Entwicklung von themenspezifischen Vernetzungen mit angrenzenden Kommunen der Akquise von aktuellen Fördermaßnahmen
sowie in den Bereichen
Digitalisierung
Angelegenheiten von Smart City unter besonderer Berücksichtigung der Prozessop- timierung, insbesondere in den Bereichen:
1. Digitale Infrastruktur
a. technische Infrastruktur (z. B. IoT, Sensorik)
b. Breitbandausbau
c. digitale Wirtschaftsförderung (z. B. Vernetzung)
d. vernetzte Mobilität
e. Digitale Bildungsinfrastruktur
2. Digitale Bürgerinformationen und -beteiligung sowie Kommunikation
a. „App in die Mitte“
b. Social Media, digitale Informationen
c. DigitaleTools zur Abstimmung von städtischen Projekten
d. Information über Open-government und e-government Prozesse
Nachhaltigkeit
Angelegenheiten von
1. Global Nachhaltige Kommune (Agenda 2030)
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a. Definition und Vorbereitung von Maßnahmen auf Basis der Leitlinien und strategischen Ziele (im Rahmen der ausgewählten Themenfelder)
b. Monitoring des GNK-Prozesses
Wirtschaftsförderung
Angelegenheiten
1. zum Ausbau des Wirtschaftsstandortes Neukirchen-Vluyn
2. der Wirtschaftsförderung, des Stadtmarketings und des Tourismus
3. zur überörtlichen Zusammenarbeit und Vernetzung
4. zur Schaffung neuer und zur Erhaltung vorhandener Arbeitsplätze
5. zu Fragen der Gewerbe-, Industrie- und Einzelhandelsansiedlung
(2) Der Ausschuss für Digitales, Nachhaltigkeit und Wirtschaftsförderung ent- scheidet
1. Angelegenheiten in Bezug auf die digitale Infrastruktur
2. über die Beantragung von Fördermitteln für nachhaltige und/oder digitale Stadtentwicklungsvorhaben sowie Fördermittel im Bereich der Wirtschaftsför- derung

Quelle: Zuständigkeitsordnung Stand 02.02.2021
https://www.neukirchen-vluyn.de/c125768d00319997/files/1021.pdf/$file/1021.pdf?openelement

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