Jahrestag Ermächtigungsgesetzt (1933)

Das Ermächtigungsgesetz vom 24. März 1933, offiziell das Gesetz zur Behebung der Not von Volk und Reich, war ein vom Deutschen Reichstag beschlossenes Ermächtigungsgesetz, mit dem die gesetzgebende Gewalt faktisch vollständig an Adolf Hitler überging. Es war die Grundlage zur Aufhebung der Gewaltenteilung und ermöglichte alle darauf folgenden Maßnahmen zur Festigung der nationalsozialistischen Diktatur.

Mit den Gesetzen der 1920er Jahre, vor allem den Stresemannschen und Marxschen Ermächtigungsgesetzen, waren gefährliche Vorbilder für den Verfassungsbruch geschaffen worden. Als Hitler zu Beginn des Jahres 1933 seine Diktatur zu festigen suchte, strebte er zielgerichtet ein Ermächtigungsgesetz an. Sein Gesetz zur Behebung der Not von Volk und Reich vom 24. März 1933 unterschied sich aber in entscheidenden Punkten vom Ermächtigungsgesetz des Kabinetts Marx aus dem Jahre 1923:[1]

  • Hitlers Regierung sollte nach seinem Ermächtigungsgesetz nicht nur Verordnungen, sondern auch Gesetze verabschieden und Verträge mit dem Ausland schließen können.
  • So beschlossene Gesetze konnten von der Verfassung abweichen.
  • Die Regelung war inhaltlich nicht beschränkt und sollte vier Jahre gültig sein.
  • Weder ein Reichstagsausschuss noch der Reichsrat konnten Kontrolle ausüben, zum Beispiel wenigstens nachträglich eine Aufhebung fordern.

Ein weiterer Unterschied bestand in der parlamentarischen Situation: Im Gegensatz zum Minderheitskabinett Marx hatte die NSDAP seit den Wahlen vom 5. März 1933 zusammen mit der DNVP eine absolute Mehrheit im Reichstag.[2] Hitlers Absicht war es, den Reichstag auszuschalten und die Verfassung de facto außer Kraft zu setzen.

SPD und KPD hatten zusammen fast ein Drittel der Sitze im Reichstag. Um trotzdem die für ein verfassungsänderndes Gesetz nötige absolute Zweidrittelmehrheit sicher zu erreichen, wurde zunächst die Geschäftsordnung des Reichstags geändert. Die inhaftierten und damit abwesenden Abgeordneten der KPD galten nun formal als anwesend. Sodann wurde – im Beisein illegal im Reichstag anwesender bewaffneter und uniformierter SA- und SS-Angehöriger – unter der neuen Geschäftsordnung das Ermächtigungsgesetz beschlossen.

Alle noch anwesenden Parteien außer der SPD stimmten sowohl der Änderung der Geschäftsordnung wie auch dem „Gesetz zur Behebung der Not von Volk und Reich“ zu; wegen der Gegenstimmen der SPD waren für das Erreichen der Zweidrittelmehrheit und die endgültige Annahme des Gesetzes die Stimmen der Zentrumsparteiausschlaggebend.

(wikipedia)